Der Pflegeberuf in Deutschland befindet sich in einer Phase grundlegender Transformation. Im Spannungsfeld aus demografischem Wandel, wachsendem Fachkräftemangel, der fortschreitenden Ambulantisierung medizinischer Leistungen und den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Versorgungsrealität wird deutlich: Der bisherige Ordnungsrahmen der beruflichen Pflege genügt den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen nicht mehr. Gefragt sind neue Rollenbilder, moderne Ausbildungswege, international anschlussfähige Qualifikationen und eine strukturelle Aufwertung der Pflegeberufe über alle Versorgungsebenen hinweg. Die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zum 1. Januar 2020 sollte hierfür einen zentralen Hebel darstellen. Doch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zeigt sich ein gemischtes Bild: Während die Generalistik auf konzeptioneller Ebene viele richtige Impulse setzt, bleibt ihre praktische Umsetzung vielerorts fragmentiert, unterfinanziert und organisatorisch überfordernd. Anspruch und Wirklichkeit klaffen spürbar auseinander (Heeser, 2024).
Die Grundidee der Generalistik war ambitioniert: eine einheitliche Pflegeausbildung, die alle bisherigen Berufsbilder – Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege, in einem gemeinsamen Bildungsweg integriert. Ziel war es, Pflege als integralen Bestandteil eines sektorenübergreifenden Versorgungskonzepts zu stärken, internationale Anschlussfähigkeit zu ermöglichen und langfristig die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern (BMG, 2024). Die Generalistik sollte nicht nur fachliche Flexibilität ermöglichen, sondern auch neue Entwicklungsperspektiven eröffnen, um den sich wandelnden Anforderungen in Krankenhaus, Langzeitpflege, ambulanter Versorgung und Rehabilitation gerecht zu werden. Doch in der praktischen Umsetzung zeigen sich erhebliche Reibungsverluste: Die einheitliche Ausbildung trifft auf fragmentierte Versorgungslogiken, auf divergierende kulturelle Identitäten der Ursprungsausbildungen und auf eine teilweise überforderte Trägerlandschaft.
Insbesondere kleinere Einrichtungen, häufig in der Altenpflege oder in ländlichen Regionen verortet, berichten von massiven Schwierigkeiten bei der Implementierung der neuen Ausbildung (Millich, 2023). Die Umsetzung der Praxisanteile nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes erfordert nicht nur eine deutlich erweiterte Ausbildungsorganisation, sondern auch intensive Kooperationsbeziehungen mit anderen Trägern, ein hohes Maß an Anleitungskompetenz sowie erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Hier zeigt sich: Die strukturellen Voraussetzungen, um generalistische Ausbildung auf hohem Niveau flächendeckend anzubieten, wurden vielerorts nicht geschaffen. Hinzu kommen Reibungen in der Berufsidentität: Die traditionelle Altenpflege etwa fühlt sich durch die Generalistik nicht ausreichend repräsentiert, während viele Auszubildende im praktischen Einsatz vor Ort feststellen, dass sich der theoretische Anspruch sektorübergreifender Ausbildung nicht mit den realen Arbeitsbedingungen deckt (Millich, 2024).
Beim Thema Wahlrecht zeigt sich eine gemischte Bewertung der generalistischen Ausbildung: Während die grundsätzliche Zustimmung besteht, gibt es Bedenken bezüglich fachlicher Anforderungen, besonders in der Pädiatrie. Der gesonderte Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wird von Auszubildenden gewählt, doch der Zugang zur theoretischen und praktischen Ausbildung sind oft eingeschränkt, da Lernorte der pädiatrischen Versorgung nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Zudem fehlen strukturierte Weiterbildungsangebote, was den Zugang zu Spezialisierungen erschwert und die berufliche Entwicklung in diesem Bereich behindert (Reiber et al, 2023, S. 11).
Zudem lässt sich beobachten, dass manche Versorgungsbereiche, etwa Intensivpflege, OP oder Notaufnahme, attraktiver erscheinen, weil sie technisch modern ausgestattet und medizinisch komplex sind. Dies führt zu einer internen Verschiebung innerhalb der Pflege: Bereiche wie die stationäre Altenpflege oder psychiatrische Langzeitpflege haben zunehmend Schwierigkeiten, Nachwuchs zu gewinnen oder Auszubildende langfristig zu binden. Die Generalistik hat damit unbeabsichtigt auch eine neue Wettbewerbsdynamik unter den Pflegefeldern befördert. Dabei war sie gerade als Brücke zwischen diesen Feldern gedacht – nicht als Katalysator für deren weitere Segmentierung.
Ein weiteres strukturelles Problem betrifft die digitale Ausstattung und Medienkompetenz in der Ausbildung. Obwohl sich der Pflegealltag rasant verändert, durch elektronische Dokumentationssysteme, Telemonitoring, Robotik, digitale Übergabedokumentation und KI-basierte Assistenzsysteme, ist die digitale Pflegebildung bislang kaum systematisch verankert. Viele Ausbildungszentren für Gesundheitsfachberufe verfügen weder über ausreichende technische Infrastruktur noch über ein didaktisch reflektiertes Curriculum für digitale Kompetenzen. Simulationszentren, digitale Lernplattformen oder KI-gestützte Trainingssysteme sind eher die Ausnahme als die Regel. Dabei könnte Digitalisierung nicht nur zur Entlastung im Arbeitsalltag beitragen, sondern auch zur Qualitätssteigerung der Ausbildung selbst – durch flexible, standardisierte und evidenzbasierte Lernprozesse.
Was fehlt, ist eine koordinierte nationale Strategie zur Digitalisierung der Pflegebildung, flankiert von Investitionen in Hard- und Software, aber auch in medienpädagogisches Know-how des Lehrpersonals. Denn digitale Kompetenz ist kein Add-on, sondern eine Grundvoraussetzung für die berufliche Handlungsfähigkeit im 21. Jahrhundert. Gerade auch im Hinblick auf internationale Entwicklungen, in denen KI-gestützte Versorgungskonzepte, digitale Pflegeplanung und Robotik bereits eine Rolle spielen, droht Deutschland den Anschluss zu verlieren. In der Pflege gibt es vereinzelt innovative Projekte, die das Potenzial von Digitalisierung und KI nutzen:
Cluster Zukunft der Pflege, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt seit 2017, zielt auf die Verbesserung der Pflegequalität durch technologische Innovationen. Es besteht aus einem Pflegeinnovationszentrum (PIZ) und vier Pflegepraxiszentren (PPZ), die Pflegetechnologien unter realen Bedingungen entwickeln und testen. Seit 2024 befindet sich das Cluster in der zweiten Förderphase als Transfer- und Innovationshub. Ziel ist es, die digitale Transformation in der Pflege aktiv mitzugestalten, indem u. a. Telepflege und Wearables entlang akuter und chronischer Versorgungspfade erprobt werden (https://www.interaktive-technologien.de/foerderung/cluster/cluster-zukunft-der-pflege).
KIADEKU (2022–2025) zielt auf die KI-gestützte Erkennung von Wunden. Das System unterscheidet sicher zwischen Dekubitus und Inkontinenz-assoziierter Dermatitis (IAD), reduziert Fehldiagnosen und erleichtert die Dokumentation. Zusätzlich werden Schulungen für Pflegefachpersonen entwickelt, um die Versorgung weiter zu stärken (https://www.interaktive-technologien.de/projekte/kiadeku).
KI(4)SS setzt auf ein intelligentes Sensor-System zur nachoperativen Überwachung. Mittels KI werden Flüssigkeitsmengen aus Drainagen und Kathetern automatisiert erfasst, um Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, die Patientensicherheit zu erhöhen und das Pflegepersonal zu entlasten (https://www.gesundheit-digital.nrw/projekte/ki4ss).
Um zukunftsfähige Versorgung zu sichern, ist ein systematischer Ausbau digitaler Innovationen und die Anbindung an internationale Entwicklungen dringend erforderlich.
Eng verbunden mit diesen Themen ist die Diskussion um die Akademisierung der Pflege. Im internationalen Vergleich fällt Deutschland hier deutlich zurück. Während in Ländern wie Kanada, Schweden oder den Niederlanden akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen komplexe Aufgaben in Diagnostik, Case Management und Therapieplanung übernehmen (häufig als APN bezeichnet) Denninger et al., 2023; Ordóñez‐Piedra et al., 2021; Schubert et al., 2017), bleibt die Rolle akademischer Pflege in Deutschland unklar. Zwar gibt es inzwischen primärqualifizierende Bachelorstudiengänge, doch diese fristen ein Nischendasein. Um ihr Potenzial gezielt zu erschließen, bedarf es spezifischer beruflicher Einstiegsprofile für Bachelorabsolvent:innen, die sich klar von klassischen Ausbildungsprofilen unterscheiden. Diese Profile sollten klar definierte Aufgabenbereiche beinhalten und eng mit der praktischen Pflege verknüpft sein. Nur so können die zusätzlichen Kompetenzen als praxisnah, unterstützend und teamfördernd wahrgenommen werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass diese Rollen anschlussfähig für weiterführende Qualifikationen auf Master- und Promotionsebene sind.
Die Absolventenzahlen sind gering, die Anbindung an Versorgungseinrichtungen lückenhaft, tarifliche Eingruppierungen unzureichend. Eine flächendeckende Integration akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen in multiprofessionelle Teams findet kaum statt – weder strukturell noch kulturell. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, braucht es verbindliche und rechtssichere Regelungen für erweiterte Pflegekompetenzen, etwa durch eine konsequente Anwendung von § 14 Pflegeberufegesetz, länderspezifische Weiterbildungsordnungen oder sektorenübergreifende Modellprojekte nach § 64 SGB V. Diese könnten die Brücke schlagen zwischen hochschulischer Qualifikation und realer Versorgungspraxis und damit die bislang unterentwickelten Karrierepfade für Pflegefachpersonen systematisch institutionalisieren.
Die Definition neuer Rollenprofile darf sich nicht allein auf strukturelle Fragen konzentrieren, sie muss sich auch an den Anforderungen einer zunehmend komplexen Versorgung orientieren. Dabei ist akademische Pflege kein Selbstzweck. Sie ist notwendig, um Pflegefachpersonen auf Aufgaben im Bereich Versorgungskoordination, Prävention, Beratung, Qualitätsmanagement und evidenzbasierter Praxis vorzubereiten. Gerade vor dem Hintergrund komplexer Multimorbidität, sektorenübergreifender Patientenpfade und der Notwendigkeit qualitätsgesicherter Versorgung braucht es Pflegefachpersonen mit vertieftem wissenschaftlichem Verständnis und erweiterter Handlungskompetenz. Die Entwicklung neuer Rollenprofile, etwa in der Geriatrie, Onkologie oder Palliativpflege, muss in enger Verzahnung mit akademischer Qualifikation erfolgen. Dies setzt jedoch klare berufsrechtliche Rahmenbedingungen, Vergütungsmodelle und Karrierepfade voraus, Aspekte, die bislang weitgehend ungeklärt sind. Daher ist es erforderlich, ergänzend zum Pflegekompetenzgesetz in einem separaten Gesetzgebungsverfahren die Schaffung neuer Berufsbilder auch auf Masterniveau zu regeln. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in seiner Vorhabenplanung bereits angekündigt, ein Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz zu entwickeln, mit dem ein bundesweit einheitlicher Pflegeberuf auf Masterniveau eingeführt und entsprechende heilkundliche Befugnisse geregelt werden sollen.
Auch die internationale Dimension darf nicht unterschätzt werden. Angesichts des wachsenden globalen Wettbewerbs um Pflegefachpersonen ist es entscheidend, dass deutsche Pflegeabschlüsse international anerkannt und anschlussfähig sind. Wer auf qualifizierte Zuwanderung setzt, muss im Gegenzug transparente Qualifikationsprofile, integrative Anerkennungsverfahren und langfristige Entwicklungsperspektiven bieten. Programme wie das „Fast Lane“-Verfahren in Bayern sind ein guter Anfang, sie beschleunigen die Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch digitale Verfahren, doch auch hier braucht es begleitende Maßnahmen: gezielte Sprachförderung, berufsfachliche Nachqualifizierung und ein integratives Arbeitsumfeld, das mehr bietet als bloß eine Arbeitsplatzbesetzung.
Im Kontext des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das derzeit die politischen und strukturellen Debatten im Gesundheitswesen prägt, gewinnt die Diskussion um die Zukunft der Pflege nochmals an Dringlichkeit. Die Reform zielt auf eine bedarfsorientierte, qualitätsgesicherte und sektorengerechte Versorgung. Ohne eine starke, gut qualifizierte und professionell integrierte Pflege ist dies nicht realisierbar. Pflegefachpersonen werden nicht nur als Ausführende am Patientenbett benötigt, sondern auch als koordinierende, steuernde und beratende Akteure, etwa im Entlassmanagement, bei sektorenübergreifender Versorgung, im Qualitätsmanagement und in der Anwendung digitaler Systeme. Dafür braucht es neue Rollenbilder mit klar definierten Kompetenzen, eine geregelte Vergütung erweiterter pflegerischer Tätigkeiten und einen rechtssicheren Ordnungsrahmen für APN, orientiert an internationalen Standards, aber realitätsnah adaptiert an die deutsche Versorgungslandschaft.
Pflege muss, insbesondere im Zuge von Ambulantisierung und Zentralisierung, als verbindendes Element zwischen den Sektoren gedacht werden. Sie kann helfen, Versorgungslücken zu schließen, Schnittstellen zu überbrücken und Versorgung ressourcenschonend zu koordinieren. Dabei geht es nicht nur um Fachlichkeit, sondern auch um Haltung: Pflege verbindet technische Exzellenz mit menschlicher Zuwendung, evidenzbasierte Entscheidung mit empathischer Begleitung. Diese doppelte Kompetenz verdient nicht nur Anerkennung, sondern strukturelle Verankerung.
Die Zukunft der Pflege entscheidet über die Zukunft des Gesundheitssystems. Qualifizierung, Akademisierung und Digitalisierung sind dabei keine isolierten Einzelthemen, sondern bilden das strategische Fundament eines modernen, resilienten Versorgungssystems. Die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung war ein wichtiger Schritt in Richtung sektorübergreifender Kompetenzen und internationaler Anschlussfähigkeit, jedoch reicht dieser Schritt allein nicht aus. Es bedarf einer praxisnahen Weiterentwicklung, die nicht nur auf strukturelle Vereinheitlichung zielt, sondern auch die differenzierten Bedarfe der Versorgungsrealität abbildet. Entscheidend ist dabei, dass die Generalistik nicht auf dem Papier modern ist, sondern auch im Alltag funktioniert: durch bessere Ausstattung der Ausbildungseinrichtungen, ausreichende Anleitungskapazitäten, stabile Kooperationen zwischen Praxis und Schule sowie eine verlässliche Refinanzierung.
Dabei darf Pflege nicht länger als bloßer Kostenfaktor betrachtet werden. Zwar ist sie im Pflegebudget der Krankenhäuser als eigenständiger Bereich verankert und damit formal von ökonomischen Kürzungslogiken abgekoppelt, doch Investitionen in Weiterentwicklung, etwa in akademische Laufbahnen, digitale Kompetenzen oder neue Rollenprofile, werden bislang nicht adäquat berücksichtigt. Die nicht angemessene Einordnung bleibt somit ein zentrales Hindernis, nicht nur für die Attraktivität des Berufs, sondern auch für seine strategische Wirkung im System.
Zugleich ist Digitalisierung nicht nur ein technologischer Modernisierungsschub, sondern eine zentrale Strukturvoraussetzung für die Zukunft der Pflege. Elektronische Dokumentation, Telemonitoring, KI-gestützte Systeme und simulationsbasierte Ausbildungsformate eröffnen nicht nur Effizienzgewinne, sondern verbessern auch die Qualität und Koordination der Versorgung. Perspektivisch werden digitale Werkzeuge zudem zur Grundlage für eine präzisere Pflegeplanung, z. B. durch den ePflegebericht, die Einführung der PPR 2.0 oder den Einsatz von digitalen Skills-Matching-Systemen. Umso dringlicher ist es, digitale Kompetenzen systematisch zu verankern, sowohl in der Ausbildung als auch in der Fort- und Weiterbildung des Pflegepersonals.
Diese Transformation lässt sich nicht ohne politische Rückendeckung gestalten. Soll das KHVVG seinem Anspruch gerecht werden, die Versorgung zukunftssicher und qualitätsorientiert auszurichten, muss die Pflegeprofession nicht nur mitgedacht, sondern strukturell und konzeptionell zentral verankert werden. Die Pflegeprofession ist nicht lediglich eine mitwirkende Instanz am Patientenbett, sondern ein eigenständiger, qualitätsrelevanter Gestaltungsfaktor der Versorgungsrealität. Gerade im Kontext der geplanten Leistungsgruppen muss sie explizit berücksichtigt werden, z.B. im Hinblick auf Komplexitätsanforderungen, Mindestvorhaltungen und Schnittstellenkompetenz zwischen stationären und ambulanten Sektoren.
Pflege kann mehr: Sie verbindet technische Innovation mit menschlicher Nähe, sie überwindet Sektorengrenzen und schafft Struktur dort, wo Fragmentierung den Alltag prägt. Damit sie diese Rolle ausfüllen kann, braucht sie verlässliche Ordnungsrahmen, tariflich abgesicherte Laufbahnen, digitale Infrastruktur und politische Sichtbarkeit. Die Generalistik ist ein Anfang, aber sie darf nicht das Ende der Entwicklung sein. Nur wenn Akademisierung, Digitalisierung und neue Rollenbilder miteinander verschränkt werden, kann der Pflegeberuf seine systemrelevante Rolle nicht nur behaupten, sondern weiterentwickeln.
Autoren:
Dr. Matthias Wokittel & Torsten Rantzsch
Erschienen 8/2025: www.bibliomed-pflege.de
Literaturnachweis:
Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) (2024): Pflegeberufegesetz. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html [abgerufen am: 21.07.2025].
Denninger, N.-E., Ries, K. S., & Jux, C. (2023). Faktoren bei der Implementierung von APNs in Krankenhäusern im deutschsprachigen Raum: ein Scoping Review. Pflege & Gesellschaft, 28(4), 352-367.
Heeser, A. (2024). Die neuen Alleskönner in der Pflege. Verfügbar unter: https://www.kma-online.de/aktuelles/pflege/detail/die-neuen-alleskoenner-in-der-pflege-53003 [abgerufen am: 21.07.2025].
Millich, N. (2023). Sorge um „dramatische“ Abbrecherquoten. Verfügbar unter: https://www.bibliomed-pflege.de/news/sorge-um-dramatische-abbrecherquoten-in-der-pflegeausbildung [abgerufen am: 22.07.2025].
Millich, N. (2024). Reizthema Generalistik. Verfügbar unter: https://www.bibliomed-pflege.de/news/reizthema-generalistik?utm_source=chatgpt.com[abgerufen am: 21.07.2025].
Ordóñez‐Piedra, J., Ponce‐Blandón, J. A., Robles‐Romero, J. M., Gómez‐Salgado, J., Jiménez‐Picón, N., & Romero‐Martín, M. (2021). Effectiveness of the Advanced Practice Nursing interventions in the patient with heart failure: A systematic review. Nursing open, 8(4), 1879-1891. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8186677/pdf/NOP2-8-1879.pdf
Reiber, K., Reuschenbach, B., Wochnik, M., Großmann, D., Olden, D., Tsarouha, E., Krause-Zenß, A., Greißl, K. & Schatt, V. (2023). Veränderungen in Pflegeberuf und Pflegeausbildung – Intentionen und Effekte der Reform aus Sicht der Begleitforschung. Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Ausgabe Nr. 45, Dezember 2023, 1-19. Verfügbar unter: https://www.bwpat.de/ausgabe45/reiber_etal_bwpat45.pdf [abgerufen am: 22.07.2025].
Schubert, M., Herrmann, L., & Spichiger, E. (2017). Akademisierung der Pflege–Evidenz und Wirksamkeitsforschung. In A. Simon (Ed.), akademisch ausgebildetes Pflegefachpersonal: Entwicklung und Chancen (pp. 85-100). Springer. https://doi.org/https://doi.org/10.1007/978-3-662-54887-5_7